Stellungnahme Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Die Grünliberalen erkennen die Notwendigkeit der vorliegenden Revision aufgrund der angepassten bundesrechtlichen Vorgaben. Im Grundsatz ist die GLP mit der Vorlage einverstanden. Insbesondere die Vorgaben zur Mindestgrösse erachtet die GLP mit Blick auf die Komplexität der verbleibenden Aufgaben für zweckmässig. Gleichzeitig die Anforderungen an das Fachpersonal beizubehalten scheint in Anbetracht dessen ebenfalls folgerichtig. Nicht einverstanden sind die Grünliberalen damit, dass die Gemeinden für ihre allgemeinen Beratungsleistungen nicht entschädigt werden sollen: Die Beratung der Bürger/innen im Themenbereich der Sozialversicherung gehört zum Kernauftrag der persönlichen Hilfe gemäss SHG. Eine gute Beratung der betroffenen Personen verhindert oder mindert deren Bedürftigkeit. Diesem Auftrag ist im Rahmen der Festlegung der Fallpauschalen für die persönliche Hilfe Rechnung zu tragen. Die Gemeinden müssen ihre diesbezüglichen Aufwendungen dem sozialen Lastenausgleich zuführen können. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird diese Aufgabe in den kommenden Jahren umso bedeutender. Der Kanton sollte im Zuge dessen nicht nur Einfluss auf die Fachanforderungen des Zweigstellenpersonals nehmen, sondern mittels der Fallpauschalen auch sicherstellen, dass die Gemeinden genügend Ressourcen für die Aufgabe einsetzen. Die Beratung rein auf den AHV Zweigstellen ist zudem nicht zukunftsträchtig: betroffene Personen nehmen Beratung und die ihnen zustehenden Leistungen regelmässig und aus verschiedenen Gründen nicht in Anspruch. Die Gemeinden müssen deshalb die Beratung zunehmends niederschwelliger gestalten, um die betroffenen Personen zu erreichen. Dieser
Entwicklung wird in der Vorlage in keiner Weise Rechnung getragen. Die voranschreitende Digitalisierung ist zwar auch in diesem Bereich zu befürworten, es ist aber nicht zu vergessen, dass jene bevölkerungsstarke Generation, die aktuell und in künftigen Jahren pensioniert ist/wird, mit der Digitalisierung teilweise nicht zurecht kommt und zusätzliche Unterstützung benötigen wird

1,9 Milliarden Neuverschuldung: GLP will laufende Defizite stoppen und Zukunftsinvestitionen sichern

Das Budget 2027 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 269 Millionen Franken. Der Aufgaben- und Finanzplan zeigt jedoch eine deutliche Trendwende: Ab 2028 werden jährliche Defizite von bis zu 342 Millionen Franken erwartet. Insgesamt sieht die Planung von 2027 bis 2030 eine Neuverschuldung von 1,9 Milliarden Franken vor. Die GLP fordert deshalb einen verbindlichen Finanzfahrplan, der den laufenden Haushalt stabilisiert, gezielte Steuerentlastungen ermöglicht und wichtige Zukunftsinvestitionen sichert.

Lockerung Unvereinbarkeitsregeln Mitglieder Grosser Rat (Teilrevision GRG)

Zuerst bedanken wir uns für die umfangreiche Aufarbeitung dieser nicht einfach um-zusetzenden Motion 168-2024 «Fachwissen nutzen – Polizistinnen und Polizisten den Zugang zum Grossen Rat ermöglichen», welche es Polizistinnen und Polizisten ohne (höhere) Kaderfunktion ermöglichen soll, dem Grossen Rat anzugehören.
Die GLP steht zu klarer Gewaltentrennung sowie dem Rechtsgleichheitsgebot.

Vernehmlassungsantwort Änderung des Gesetzes über die Ausbildungsbeiträge

Die GLP des Kantons Bern begrüsst die vom Regierungsrat Ende März vorgeschlagenen Änderungen des kantonalen Gesetzes über die Ausbildungsbeiträge («Stipendien»). Die vorgesehene Erhöhung des Höchstalters für Stipendien geht auf einen Vorstoss von GLP-Grossrätin Marianne Schild zurück. Kern der Revision ist die Anhebung des Höchstalters für Stipendien von 35 auf 50 Jahren. Mit der Anhebung des Höchstalters, bis zu dem Stipendien gewährt werden können, passt sich der Kanton Bern anderen Kantonen an, die mehrheitlich ebenfalls höhere Mindestalter kennen oder daran sind das Höchstalter anzuheben.

Grünliberale lancieren Petition für bezahlbare Kitas im Kanton Bern

Zum Vatertag setzen die Grünliberalen Stadt und Kanton Bern ein Zeichen für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit einer Petition fordern sie den Regierungsrat auf, Familien mit Kitakindern gezielt zu entlasten und dafür zu sorgen, dass sich Arbeit für Eltern wieder lohnt.

Stellungnahme Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG)

Die GLP Kanton Bern unterstützt die vorliegende Änderung des DVG. Das
partnerschaftliche Vorgehen ist vorbildlich. Besonders wichtig ist uns die
zeitliche Beschränkung auf 10 Jahre und eine gründliche Evaluation und
Prüfung der Effektivität.