Stellungnahme Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Die Grünliberalen erkennen die Notwendigkeit der vorliegenden Revision aufgrund der angepassten bundesrechtlichen Vorgaben. Im Grundsatz ist die GLP mit der Vorlage einverstanden. Insbesondere die Vorgaben zur Mindestgrösse erachtet die GLP mit Blick auf die Komplexität der verbleibenden Aufgaben für zweckmässig. Gleichzeitig die Anforderungen an das Fachpersonal beizubehalten scheint in Anbetracht dessen ebenfalls folgerichtig. Nicht einverstanden sind die Grünliberalen damit, dass die Gemeinden für ihre allgemeinen Beratungsleistungen nicht entschädigt werden sollen: Die Beratung der Bürger/innen im Themenbereich der Sozialversicherung gehört zum Kernauftrag der persönlichen Hilfe gemäss SHG. Eine gute Beratung der betroffenen Personen verhindert oder mindert deren Bedürftigkeit. Diesem Auftrag ist im Rahmen der Festlegung der Fallpauschalen für die persönliche Hilfe Rechnung zu tragen. Die Gemeinden müssen ihre diesbezüglichen Aufwendungen dem sozialen Lastenausgleich zuführen können. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird diese Aufgabe in den kommenden Jahren umso bedeutender. Der Kanton sollte im Zuge dessen nicht nur Einfluss auf die Fachanforderungen des Zweigstellenpersonals nehmen, sondern mittels der Fallpauschalen auch sicherstellen, dass die Gemeinden genügend Ressourcen für die Aufgabe einsetzen. Die Beratung rein auf den AHV Zweigstellen ist zudem nicht zukunftsträchtig: betroffene Personen nehmen Beratung und die ihnen zustehenden Leistungen regelmässig und aus verschiedenen Gründen nicht in Anspruch. Die Gemeinden müssen deshalb die Beratung zunehmends niederschwelliger gestalten, um die betroffenen Personen zu erreichen. Dieser
Entwicklung wird in der Vorlage in keiner Weise Rechnung getragen. Die voranschreitende Digitalisierung ist zwar auch in diesem Bereich zu befürworten, es ist aber nicht zu vergessen, dass jene bevölkerungsstarke Generation, die aktuell und in künftigen Jahren pensioniert ist/wird, mit der Digitalisierung teilweise nicht zurecht kommt und zusätzliche Unterstützung benötigen wird