GLP startet mit personellen Veränderungen in die Herbstsession und unterstützt die Revision des Spitalversorgungsgesetzes

GLP startet mit personellen Veränderungen in die Herbstsession und unterstützt die Revision des Spitalversorgungsgesetzes

Mit dem Start der Herbstsession 2026 stellt sich die GLP-Fraktion im Grossen Rat personell neu auf. Michael Ritter gibt sein Amt als Vizepräsident der Grossratsfraktion ab und konzentriert sich auf seine neue Aufgabe als zweiter Grossratsvizepräsident. Neu übernimmt Tobias Vögeli das Amt des Vizepräsidenten der Fraktion.

Wechsel in der Fraktionsleitung

 

Michael Ritter tritt als Vizepräsident der GLP-Fraktion zurück. Mit seiner Wahl zum zweiten Grossratsvizepräsidenten übernimmt er eine zusätzliche Aufgabe, die mit einem erheblichen zeitlichen Engagement verbunden ist. Um seine verschiedenen Funktionen weiterhin mit der nötigen Sorgfalt wahrnehmen zu können, gibt er deshalb das Amt in der Fraktionsleitung ab.

«Ich habe die Arbeit als Vizepräsident der Fraktion sehr gerne gemacht und die enge Zusammenarbeit innerhalb der Fraktionsleitung und mit unserer Fraktion sehr geschätzt. Deshalb fällt mir der Schritt auch nicht ganz leicht. Gleichzeitig freue ich mich sehr auf meine neue Aufgabe als zweiter Grossratsvizepräsident. Mit einem lachenden und einem weinenden Auge gebe ich das Vizepräsidium deshalb weiter», sagt Michael Ritter.

Zum neuen Vizepräsidenten hat die GLP-Fraktion den 30-jährigen Tobias Vögeli gewählt. Vögeli ist seit 2022 Mitglied des Grossen Rates und Rechtsanwalt.

«Ein grosser Teil erfolgreicher Parlamentsarbeit geschieht ausserhalb des Ratssaals. Ich freue mich, mit Marianne Schild dafür zu sorgen, dass das unglaubliche Fachwissen der GLP-Fraktion weiterhin und allenfalls noch wirksamer in den Ratsalltag gebracht wird. Ich bin überzeugt, dass die GLP-Fraktion prädestiniert ist, um Lösungen zu erarbeiten, welche der Bevölkerung tatsächlich dienen», sagt Tobias Vögeli.

Fraktionspräsidentin Marianne Schild dankt Michael Ritter für sein grosses Engagement und freut sich gleichzeitig auf die Zusammenarbeit mit seinem Nachfolger: «Michael hat als Vizepräsident einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass unsere Fraktion gut zusammenarbeitet. Ich schätze seine Verlässlichkeit und seinen grossen Einsatz sehr und bedauere seinen Rücktritt deshalb auch persönlich. Gleichzeitig freue ich mich, mit Tobias Vögeli einen engagierten und politisch erfahrenen Nachfolger an meiner Seite zu haben. Ich bin überzeugt, dass wir als Fraktionsleitung sehr gut zusammenarbeiten werden.»

 

 

Ja zur Revision des Spitalversorgungsgesetzes

 

Die GLP Kanton Bern unterstützt die Revision des Spitalversorgungsgesetzes, welche insbesondere die Möglichkeit schafft, Leistungserbringern bei Liquiditätsengpässen Darlehen zu gewähren. Damit wird eine Motion von Melanie Gasser und Tobias Vögeli umgesetzt.

«Die Revision ist ein wichtiger Schritt, um in ausserordentlichen Situationen gezielt und mit klaren Bedingungen reagieren zu können. Gleichzeitig müssen staatliche Darlehen an Spitäler an klare Voraussetzungen geknüpft sein», sagt Grossrätin Melanie Gasser.

Bei staatlichen Darlehen sollen keine starren Auflagen gesetzlich vorgeschrieben werden. Diese müssen auf den jeweiligen Leistungserbringer und dessen Situation zugeschnitten werden können. Die GLP unterstützt jedoch, dass während der Dauer eines Darlehens keine Dividenden ausgeschüttet werden dürfen.

Besonders wichtig ist für die GLP die Definition der «unverzichtbaren» Spitäler und Geburtshäuser.  «Nicht jedes heutige Angebot muss auf Dauer aufrechterhalten werden, wenn die Versorgung auch mit weniger oder anders organisierten Strukturen sichergestellt werden kann. Aber die Versorgung muss zwingend in allen Regionen gewährleistet bleiben», so Melanie Gasser. Die GLP setzt sich damit für eine bedarfsgerechte, langfristig tragfähige sowie bezahlbare Spitalversorgung im Kanton Bern ein. Für die GLP ist jedoch unerlässlich, dass der Regierungsrat zeitnah den Spitalbericht aktualisiert, damit die Frage der Unverzichtbarkeit anhand einer aktuellen Strategie zur stationären Versorgung erfolgt.

 

 

GLP fordert Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen

 

In der Herbstsession wird über die Weiterentwicklung der Kirchensteuer juristischer Personen beraten werden. Der Regierungsrat schlägt vor, künftig eine Freigrenze für Firmengewinne, die kleiner als 700’000 Franken sind, einzuführen. Damit würden insbesondere Unternehmen mit tieferen Gewinnen von der Kirchensteuer entlastet, während Unternehmen mit hohen Gewinnen weiterhin bezahlen müssten.

Die GLP geht einen Schritt weiter: Sie fordert die vollständige Trennung von Kirche und Staat und somit auch die Abschaffung der unfreiwilligen Kirchensteuer für juristische Personen. Stattdessen sollen Unternehmen in Zukunft selbst entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie die Landeskirchen unterstützen möchten. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Freigrenze lehnt die GLP ab. Sie würde lediglich festlegen, welche Unternehmen weiterhin zur Kirchensteuer verpflichtet sind, ohne das grundsätzliche Problem der verpflichtenden Finanzierung zu lösen. Sollte sich im Grossen Rat keine Mehrheit für die Abschaffung finden, spricht sich die GLP für eine allgemeine und lineare Entlastung aller juristischen Personen aus.

«Für uns ist klar: Unternehmen sollen selbst entscheiden können, ob sie eine Kirche finanziell unterstützen wollen. Eine Freigrenze löst dieses Problem nicht, sondern verschiebt lediglich die Grenze, ab der Unternehmen weiterhin zur Zahlung verpflichtet sind. Unser Ziel ist deshalb die Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen», sagt Monika Stampfli, Grossrätin der GLP. Ebenso unterstreicht sie “Die grosse und durchaus wichtige Arbeit der Landeskirchen soll durch diese Abschaffung nicht in Frage gestellt werden.” Die GLP zeigt sich zuversichtlich, dass die Landeskirchen für ihre, das Gemeinwohl betreffenden Arbeiten, weiterhin auf die Unterstützung des Kantons zählen können.

 

 

Gemeinsame Ausbildungsinfrastruktur für Feuerwehr, Zivilschutz und Kantonspolizei

 

Die GLP unterstützt die Strategie für eine gemeinsame Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur für Feuerwehr, Zivilschutz und Kantonspolizei. Heute findet die Aus- und Weiterbildung an verschiedenen Standorten statt. Mit einer gemeinsamen Infrastruktur sollen künftig Synergien genutzt und komplexe Ereignisse organisationsübergreifend trainiert werden können.

Für die GLP ist die geplante Zentralisierung grundsätzlich sinnvoll. Entscheidend ist jedoch, dass die neue Infrastruktur konsequent auf die tatsächlichen Bedürfnisse der verschiedenen Einsatzorganisationen ausgerichtet wird. Gerade bei komplexen und aussergewöhnlichen Ereignissen muss realitätsnah trainiert werden können.

«Wenn verschiedene Organisationen im Ernstfall zusammenspielen müssen, sollte genau dieses Zusammenspiel auch gemeinsam trainiert werden können. Die neue Infrastruktur bietet dafür eine grosse Chance. Entscheidend ist nun, dass sie sorgfältig geplant wird und sich konsequent am tatsächlichen Bedarf der Einsatzorganisationen orientiert», sagt Vanessa Meier, Grossrätin der GLP.

Die GLP unterstützt die Strategie, setzt aber auf eine sorgfältige Umsetzung. Am Standort Utzenstorf sollen geotechnische Abklärungen und eine Altlasten-Voruntersuchung inklusive der damit verbundenen Kostenrisiken frühzeitig vorgenommen werden. Gleichzeitig braucht es ein eng geführtes Projektmanagement, damit während der weiteren Projektentwicklung und Realisierung keine Kostensteigerungen eintreten.
 
 

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