Der Vorschlag des Regierungsrats sieht neu vor, dass das Konsortium EVU Bern einen Teil der Bezugsrechte am von der KWO produzierten Strom erhält. Diesen Schritt begrüsst die GLP: Der Einbezug der kleinen Energieversorger des Kantons Bern mit einem Strombezugsrecht ist sachgerecht und politisch richtig. Der Anteil von 6 Prozent an der Jahresproduktion fällt allerdings eher tief aus.
Problematisch aus Sicht der GLP ist aber, dass die überarbeitete Konzessionsstrategie weiterhin Verschiebungen der Aktienanteile an der KWO vorsieht. So soll der Aktienanteil der BKW auf 60 Prozent erhöht werden, wodurch die BKW neu die absolute Mehrheit an den KWO halten würde. Der Aktienanteil der ewb soll auf 20 Prozent steigen, jene der iwb und des ewz auf je 10 Prozent sinken.
Oberstes Ziel aus Sicht der GLP ist, dass die Kraftwerks-Ausbauten im Grimselgebiet nicht verzögert werden. Die neue Trift-Staumauer und die Staumauererhöhungen am Grimselsee sind die einzigen Projekte der 16 strategischen Grosswasserkraftprojekte im Beschleunigungserlass, welche in absehbarer Zeit mehr Winterstrom produzieren können. Jegliche Anteilsverschiebung innerhalb des Aktionariats der KWO gefährdet dieses Ziel: Jahrelange Diskussionen und juristische Auseinandersetzungen über den Preis der neuen Anteilsverteilung verzögern die absolut ausschlaggebenden Projekte im Grimselgebiet.
Aus Sicht der GLP steht eine andere Lösung im Vordergrund:
- Damit die Projekte im Grimselgebiet nicht verzögert werden, bleibt die Verteilung der Aktienanteile wie gehabt. Eine Umverteilung der Strombezugsrechte ist möglich: zugunsten des Konsortiums EVU Bern, allenfalls auch zugunsten der BKW, die in anderen Kantonen Bezugsrechte verliert, und der ewb. Damit wird die Forderungen nach “mehr Bern” erfüllt.
- Auf das Jahr 2042 hin wird die Konzession erneuert. Der Kanton erhebt eine Heimfallverzichtsentschädigung in einer Höhe, wie sie in anderen Kantonen üblich ist – und nicht ein tieferer Betrag, wie es in der Mitteilung des Regierungsrats anklingt. Alternativ kann der Kanton Bern den Heimfall ausüben: Er übernimmt 100 Prozent der KWO und vergibt alle Konzessionen an die KWO. Die Strombezugsrechte können dabei zur Finanzierung des Heimfalls neu verteilt werden.
Dass der Regierungsrat in seinem Entwurf sicherstellen muss, dass die KWO eigenständig geführt wird, ihren Sitz in Innertkirchen beibehält, Arbeitsplätze in der Region fördert und touristische Infrastruktur zur Verfügung stellt, zeugt vom mangelnden Vertrauen der Region in die Aktionäre und insbesondere in die BKW.
Erstaunt nimmt die GLP zur Kenntnis, dass der Regierungsrat in seiner Mitteilung schreibt, er habe die “Beteiligungsverhältnisse an der KWO abschliessend geregelt”. Die GLP hält fest, dass der Grosse Rat, und nicht der Regierungsrat, für die Konzessionserteilung zuständig ist.
GLP-Grossrat Roland Lüthi sagt: “Die vorgeschlagene Lösung erhöht das Risiko, dass sich die Umsetzung der wichtigen Projekte im Grimselgebiet deutlich verzögert.”
Kontakt:
Roland Lüthi, Grossrat: 079 302 13 17